Es gibt Menschen die leugnen den Klimawandel. Es gibt welche, die meinen, E-Autos werden sich sowieso nicht durchsetzten und es gibt Leute, die gönnen anderen nicht das, was sie selbst nicht haben können.
Vergangene Woche war Eigentümerversammlung – ich nenne das ja immer bayrischer Komödienstadl. Zur Diskussion stand unteranderem unser Antrag auf Installation einer Wallbox. Gerade jetzt, wo es soviel Förderung vom Staat gibt, ist das der optimale Zeitpunkt. Nun ist es so, die Tiefgarage gehört nicht der Eigentümergemeinschaft, die Stellplätze sind nur von den Eigentümern angemietet. Von der Besitzerin der Tiefgarage hatten wir die ausdrückliche Erlaubnis eingeholt, dass wir eine Wallbox installieren können, sofern wir sie an unseren eigenen Zähler anschließen. Die Gemeindewerke waren dafür, die Hausverwaltung sah auch kein Problem und hatte das entsprechend formuliert. Nämlich, dass, wenn noch jemand einen Ladepunkt haben möchte, wir unsere Wallbox zugunsten einer anderen Lösung gegebenenfalls zurückbauen müssten. Das klang vernünftig und hätte für niemandem der anderen Eigentümern Kosten verursacht. Da wir nur von unserem Zähler aus ein Kabel in die Tiefgarage hätten legen lassen müssen. Der Zählerschrank steht direkt hinter der Wand an der unser Auto parkt. Darüber kommen die Versorgungsleitungen und die Stromzuleitung fürs Haus aus der Wand. Es hätte kein Loch in die Wand gebohrt werden müssen, sondern nur das Kabel rausgelegt und abgeklemmt.
Nun gibt es einige Eigentümer im Haus, die Eigentümerversammlungen grundsätzlich fernbleiben und sich per Vollmacht von anderen vertreten lassen. Wir haben zwei solche Parteien im Haus. Die anderen Eigentümer sind ein jüngerer Mann, eine ältere Dame und eine jüngere Frau, die bei einer Versicherung arbeitet. Die jammerte schon bei der Begehung, dass E-Autos ja so schwer zu löschen sind und nicht in einer Tiefgarage geladen werden sollten (eine These, die inzwischen mehrfach widerlegt wurde). Spätestens da hätten bei uns eigentlich alle Alarmglocken klingeln müssen. Aber da wir grundsätzlich an das Gute im Menschen glauben und daran, das Fortschritt sich nicht aufhalten lässt, haben wir nicht die großen Geschütze aufgefahren. Zuzüglich aller Gesetzestexte, die zu dem Thema existieren. Das hätten wir mal lieber tun sollen. Denn unser Antrag wurde vier zu eins bei einer Enthaltung abgeschmettert. Besagte ältere Dame, die ohnehin bei allen neue Sachen skeptisch ist und immer meint, dass man das nicht braucht, hatte nämlich die Vollmachten der beiden nicht anwesenden Eigentümer. Die, so vermuten wir, gar nicht wissen, über was und wie in ihrem Namen abgestimmt wurde. Der junge Mann enthielt sich und die Versicherungsangestellte war natürlich auch dagegen. Mit der Begründung es könne ja brennen und das würde die Tiefgarage der ungeliebten Tiefgaragenbesitzerin aufwerten (was völliger Blödsinn ist). Außerdem würde ein Präzedenzfall geschaffen, wenn nun ein anderer auch eine Wallbox wollte, nach dem Motto: »Wo kämen wir da hin.« Kurzgesagt, unsere Miteigentümer gönnen uns die Wallbox nicht. O-Ton: Wir hätten einfach kein E-Auto kaufen sollen.
Nun gibt es seit Herbst letzten Jahres eine Änderung im Wohneigentumsgesetz. Dort steht: es gibt ein Anrecht auf eine Wallbox. Eigentümerversammlungen dürfen Lademöglichkeiten für E-Autos nicht mehr ablehnen. Sie dürfen nur noch über das WIE bestimmen, nicht mehr über das ob. So wurde von den Miteigentümern vorgeschlagen eine Lademöglichkeit für alle außerhalb der Tiefgarage auf dem Grundstück zu schaffen. Grundsätzlich ist das ein gute Idee, die wir auch befürworten würden. Ich bin mir nur nicht sicher, ob die Eigentümergemeinschaft sich im Klaren ist, welche Kosten, da auf sie zukommen. Die meisten haben kein E-Auto und sich mit dem Thema noch nie befasst. Die glauben, man schraubt da eine Wallbox an die Wand und gut ist. Für so etwas braucht man eine Ladesäule und die benötigt ein Fundament mit einem Fundamenterder oder einem Tiefenerder. Das heißt, man muss da ziemlich tief graben. Das geht aber auf dem Großteil des Grundstückes nicht, weil überall die Tiefgarage drunter ist. Dazu gehört weiter, dass man von der Gemeinde eine Baugenehmigung einholen muss. Als Nächstes benötigt man einen Stromanschluss und eine Leitung, die kann man nicht einfach aus einem der Häuser herauslegen, weil die Hausanschlussleistung dafür nicht ausreicht und man damit auch nur ein Haus damit belastet, obwohl die Bewohner der anderen drei Häuser gegebenenfalls mitladen. Diese Anschlussleitung muss beim Stromversorger beantragt und gelegt werden, dafür muss nicht nur aufgegraben werden, sondern so ein Anschluss kostet richtig Geld. Hinzu kommt das Abrechnungssystem, mit dem die jeweiligen Nutzer der Ladestation einzeln abgerechnet werden können, das ist ebenfalls nicht billig.
Ich kenne mich inzwischen bestens aus, weil das mein tägliches Geschäft ist und ich außerdem diverse Schulungen dazu hatte. Und natürlich interessiert mich Elektromobilität auch aus rein privaten Gründen. Daher weiß ich, dass eine Gemeinschaftslösung in dieser Form nicht durchsetzbar ist, weil das für viele einfach zu teuer ist. Viele Eigentümer haben die Wohnungen nur vermietet und wohnen nicht selbst darin, denen ist das komplett egal, obwohl sie dann höhere Mieten verlangen könnten, weil das Wohneigentum attraktiver geworden ist. Kurz um, unsere vorübergehende Lösung, hätte niemandem geschadet. Keiner der Eigentümer hätte einen Cent zahlen müssen und wenn weitere Eigentümer auch eine Wallbox hätten haben wollen, dann hätte man das zu dem Zeitpunkt gemeinsam angehen können. Im besten Fall hätte man sich die Wallbox teilen können, es laden ja nicht beide zur gleichen Zeit. So werden wir jetzt unseren Anspruch auf eine Lademöglichkeit geltend machen und auf die vorgeschlagene Lösung pochen, bei der dann alle 26 Eigentümer zur Kasse gebeten werden. Selbst Schuld, sage ich da nur.