Gesetz mit Haken

Seit gestern gilt ein neues Gesetz zum Recht der Arbeitnehmerüberlassung. Das soll vornehmlich die Rechte von Leiharbeitern und Fremdpersonal stärken. Das hört sich auf den ersten Blick sehr sinnvoll an und ich begrüße das im Grunde auch, weil mit Leiharbeit und Werksverträgen in Deutschland in den letzten Jahren sehr viel Schindluder getrieben wurde. Nur glaube ich, dass das Ganze wieder nach hinten los gehen wird und viele der Leiharbeiter, die jetzt noch beschäftigt sind, auf kurz oder lang ihren Arbeitsplatz verlieren werden. Denn das Gesetz schreibt den Arbeitgebern vor, dass Leiharbeiter in Zukunft nach 18 Monaten fest eingestellt werden müssen. Das klingt nach einer guten Idee. Nur glaube ich nicht, dass sich große ausländisch geführte Unternehmen darauf einlassen. Meine Erfahrung sagt mir, dass die Arbeitnehmer nach 18 Monaten wieder gehen müssen und dafür neue Leihkräfte angeheuert werden. Normalerweise haben Leihfirmen dann die Verpflichtung ihre Arbeitnehmer im Anschluss weiter zu vermitteln, was aber in vielen Fällen nicht wirklich getan wird. Meist bekommen die Betreffenden die Kündigung schon am Werktor in die Hand gedrückt. Mal davon abgesehen, dass Leiharbeit für mich immer ein bisschen nach Menschenhandel riecht. Denn die Leihfirmen kassieren kräftig für ihre Angestellten und geben es nicht an sie weiter. Außerdem muss man sich mal in die Lage des Leiharbeiters versetzen. Da hat man sich gerade eingearbeitet, hat vielleicht Gefallen am Umfeld gefunden und würde gern dort bleiben, muss aber wieder gehen, weil a das Gesetz es so verlangt und b der Arbeitgeber einen nicht fest einstellen möchte. Für Arbeitgeber rechnen sich langfristige beschäftigte Leihkräfte eigentlich nicht. Es wäre günstiger, sie von Anfang an fest anzustellen. Warum große Unternehmen das dennoch nicht machen, liegt einfach am Kündigungsschutz. Gerade amerikanische Firmen setzen auf Flexibilität und geben kurzfristig lieber mehr Geld aus, als langfristig jemanden einzustellen. Klingt unlogisch, ist es auch, aber ich habe das genau so erlebt.

Das ist aber nur die eine Seite der Medaille des neuen Gesetzes, denn es greift noch tiefer. Und das halte ich für umstritten. Mit dem neuen Arbeitsrecht verschärfen sich auch die Regeln für die Scheinselbständigkeit. Ich spreche hier nicht von den niedrig bezahlten Jobs in der Logistikbranche oder in Schlachtereien, wo Menschen dazu gezwungen werden, sich als Selbständige zu verdingen. Ich spreche eher von den Experten in der IT-Branche, die als Freelancer arbeiten und zwar freiwillig, weil sie die Vorteile genießen, wie freie Zeiteinteilung, keine Präsenzpflicht sowie den höheren Verdienst.

Ich war 15 Jahre lang freiwillig selbstständig und 15 Jahre lang schwebte das Damoklesschwert »Scheinselbstständigkeit« ständig über mir. Die Einstufung, was als selbstständig und was als scheinselbstständig gilt, war von Anfang an schwammig und dehnbar formuliert. Es ist nach wie vor eine Grauzone und ich glaube das jeder Selbstständige in seiner Laufbahn die Grenze schon einmal überschritten hat. Denn so einfach, wie sich das der Gesetzgeber vorstellt, ist es in der Praxis nicht. Man kann nicht zeitgleich für mehrere Firmen arbeiten. Man kann sich nicht teilen, wenn man von zwei Firmen zur gleichen Zeit angeheuert wird. Manchmal ist auch das Projekt für eine Firma größer, als das der anderen und schwupp, ist der festgelegte Anteil, den man für einen einzigen Arbeitgeber im Jahr arbeiten darf, überschritten. Dann kann ich nicht einfach aufhören und sagen, ich mache nächstes Jahr weiter. Neben den Festlegungen zu den benutzen Arbeitsmitteln und getrennten Räumlichkeiten, kommt nun ein neuer Punkt dazu. Für die Erledigung der Aufgabe soll der Freelancer jetzt nur noch eine Pauschale erhalten, damit er das Risiko, unter Umständen unwirtschaftlich zu arbeiten, selbst trage. Das heißt nichts anderes, als das Freelancer nicht mehr in Stunden abrechnen dürfen. Das ist wie ein Werksvertrag. Jeder Handwerker würde da nur mit dem Kopf schütteln. Das ist in etwa so, als dürfe der Fliesenleger nur das abrechnen, was auf seinem Kostenvoranschlag steht, auch wenn ein Mehraufwand entsteht, weil die Fliesen, die der der Kunde haben will, sich schlecht schneiden lassen. Das zählt dann als unternehmerisches Risiko. Das kann es doch nicht sein.

Die Gesetze zur Scheinselbständigkeit hat die Schröder-Regierung verbrochen, um den Missbrauch zu stoppen. Gut gemeint, aber absolut unpassend für Leute, die in der IT arbeiten und das freiwillig machen. Ich kenne einige, die das tun. Sie verdienen als Freelancer nicht nur mehr, als wenn sie angestellt wären, sondern möchten einfach kein Angestelltenverhältnis. Warum lässt man solche Leute nicht so arbeiten wie sie wollen? Das Hauptargument ist ja, das Freelancer das Sozialsystem umgehen, dafür nehmen sie aber bei jedem Auftrag 19 Prozent Umsatzsteuer für den Staat ein. Das sind Millionen, die jährlich von Selbstständigen in das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands fließen. Lösen ließe sich das, wenn man als Selbstständiger freiwillig in die Sozialversicherungskassen einzahlen dürfte. Ich hätte sehr gern in die gesetzliche Rente und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, aber das war schlicht nicht möglich, weil es der Gesetzgeber nicht vorsieht. Ich wäre auch lieber in der gesetzlichen Krankenversicherung geblieben, aber dort habe ich sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeitrag bezahlt und das war auf Dauer unrentabel, um es mal aus ökonomischer Sicht zu sehen.

Wie gesagt, das neue Gesetz ist ein zweischneidiges Schwert. Es möchte Gutes tun und Arbeitnehmer schützen, bestraft aber auf der anderen Seite viele, die eben nicht ins Muster passen. Vielleicht sollte man einfach eine Einkommensgrenze für Scheinselbstständigkeit festlegen. Wer über einem bestimmten Jahresgehalt liegt, tut dies aus freiwilligen Gründen und sollte nicht dafür bestraft werden. Und er sollte die Möglichkeit bekommen, in die Sozialversicherung einzuzahlen. Damit wäre allen geholfen.